Frank Großpietsch

Steuerberater

Landwirtschaftliche Buchstelle

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (IFU)

Testamentvollstreckung

Was ist ein Testamentsvollstrecker und welche Aufgaben erfüllt er?

 

Ein Testamentsvollstrecker soll bei Eintreten eines Erbfalles dafür Sorge tragen, dass der Nachlass unter den Erben sach- und ordnungsgemäß aufgeteilt wird. Er kann dabei insbesondere durch den Erblasser formulierte Auflagen gegenüber den Erben prüfen und deren Einhaltung bezeugen bzw. deren Durchsetzung anregen.

 

Was ist die Testamentsvollstreckung?

 

Schon das Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrags soll eventuelle Streitigkeiten zwischen den Erben vorbeugen. Dennoch können trotz der im Vorfeld testamentarisch festgelegten Erbfolge Differenzen zwischen den Erben entstehen.

 

Ein Testamentsvollstrecker soll dann vor allem als objektiver Mittler zwischen den betreffenden Parteien fungieren. Zuvorderst steht er dem verstorbenen Erblasser loyal gegenüber. Dabei ist es als dessen Interessenvertreter bestrebt, dem letzten Willen nachzukommen, welcher die Verteilung des Nachlasses regelt.

 

Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einem Nachlassverwalter und demTestamentsvollstrecker. Während der Nachlassverwalter zunächst angerufen wird, um die Erbmasse festzustellen und gegebenenfalls offene Verbindlichkeiten mit Hilfe dieser auszulösen, ist der Testamentsvollstrecker beauftragt, die Durchführung der in einem Testament aufgesetzten Bestimmungen zu begleiten.

 

Herr Steuerberater Frank Großpietsch hat im Dezember 2016 die Prüfung zum „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (IFU)“ erfolgreich absolviert. Damit erweitern wir unser Leistungsangebot als Interessenvertreter des Erblassers, sowie dessen erbrechtliche Ausgestaltung.